Verkehrsünden im Ausland – Was ist zu beachten?

Die meisten Urlauber nutzen das Auto und möchten im Ausland flexibel sein. Um unliebsame Überraschungen durch kostenintensive Bescheide zu vermeiden, sollte man die Verkehrsregeln kennen und sie zwingend einhalten.

Wem die Bußgelder in Deutschland schon teuer erscheinen, der wird im Urlaub eines Besseren belehrt. Denn die Bußgelder in den meisten Nachbarländern sind viel teurer als hierzulande.

Die häufigste Verkehrssünde – die Geschwindigkeitsübertretung

Rasen ist nicht nur gefährlich, sondern kann richtig teuer werden. Auch wenn es sich nur um ein paar Stundenkilometer handelt, wenn es blitzt, droht ein Bußgeldbescheid. Überquert man die Grenze in die Niederlanden, sollte man sich sofort von der unbegrenzten Geschwindigkeit lösen und bedenken, dass maximal 130 km/h erlaubt, streckenweise aber nur 100 bis 120 km/h zugelassen sind. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf niederländischen Autobahnen kann bei 20 km/h Übertretung mindestens 165 Euro kosten. Dabei sind die Niederlande im Vergleich zu Norwegen oder Schweden noch „günstig“. Denn im Norwegen-Urlaub kostet das gleiche Vergehen 420 und in Schweden 270 Euro, während die Kosten in Deutschland gerade einmal bei 35 Euro liegen.

Falschparken im Ausland – teilweise richtig teuer

Neben Geschwindigkeitsübertretungen ist der Parkverstoß die Hauptursache für ein Bußgeld. Das kann ebenfalls schnell teuer werden. Wer hier die moderaten Gebühren aus Deutschland im Kopf hat, der sollte in den Niederlanden (ab 90 Euro), Dänemark (ab 70 Euro) oder Italien (ab 40 Euro) besonders aufpassen.

Wie behandelt man Bußgelder aus dem Ausland?

Folgt auf die Tat ein Stopp durch die Polizei, muss der Urlauber das Bußgeld in der Regel vor Ort bezahlen. Die EU hat einen Rahmenbeschluss erlassen, welcher die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ab 70 Euro bis zu 7 Jahren nach dem Vergehen ermöglicht. Doch die meisten Länder machen davon keinen Gebrauch, da die Kosten für eine Vollstreckung über dem regulären Schadenswert liegen und bürokratischen Aufwand erfordern.

Außerdem haben die ausländischen Behörden meist nur das Kennzeichen. Das Kraft­fahrt­bundes­amt in Deutsch­land gibt die Halter­daten jedoch in der Regel nur dann heraus, wenn es sich um erhebliche Verstöße handelt. Dazu zählen zu hohe Geschwindig­keit, Miss­achten einer roten Ampel oder Alkohol am Steuer. Die Auskunfts­pflicht gilt nicht für Park­verstöße, sodass die Behörde den Halter in der Regel nicht anschreiben kann.

Darauf haben einige Staaten reagiert und bringen sog. Parkkrallen an den falsch geparkten Fahrzeugen an. Wenn es einen erwischt, bleibt dem Fahrzeughalter tatsächlich nichts anderes übrig, als das Fahrzeug auszulösen. Angewendet wird diese Praktik in den Niederlanden und in Tschechien.

Auch ein erneuter Urlaub im gleichen Land kann Probleme bereiten. Wird der Verkehrssünder erneut erwischt, muss er neben der neuerlichen Rechnung mit Konsequenzen des nicht bezahlten Bußgeldes aus dem vergangenen Urlaub rechnen. Man kann mit blauem Auge davonkommen, doch eine Gewährleistung gibt es dafür nicht. Spätestens bei der erneuten Einreise ins Urlaubsland kann es zu einer Einforderung des Bußgeldes oder weiteren Konsequenzen kommen. Dies gilt beispielsweise auch für nicht bezahlte Maut, selbst wenn der Kartenautomat an der Mautstelle defekt ist. Mautgebühren sind eine zivilrechtliche Forderung, die auch im Ausland vollstreckt und über ein Inkassobüro mit erhöhten Gebühren betrieben wird. Eine Nachzahlung inklusive der angefallenen Gebühren ist in der Regel unumgänglich.

Richtig teure Ausnahmefälle für Verkehrssünder

Zu den am teuersten geahndeten Delikten gehört nicht etwa die Geschwindigkeitsübertretung oder das Überfahren von roten Ampeln. Richtig teuer wird es, wenn man während der Fahrt telefoniert oder sich anderweitig mit dem Smartphone beschäftigt. Was in Deutschland mit 60 Euro geahndet wird, kostet in den Niederlanden 240 und in Estland sogar 400 Euro. Fährt man in Großbritannien ohne Gurt, kostet diese Verkehrssünde 650 Euro. In Schottland hingegen werden Promille-Sünder richtig zur Kasse gebeten und müssen mit bis zu 6.600 Euro Strafe rechnen, wenn sie die 0,5 Promille Grenze überschreien. Ein Urlaub in Slowenien beinhaltet neben dem Bußgeld eine weitere Überraschung. Zahlt man das Bußgeld nicht direkt vor Ort, kann Gefängnis drohen und der Urlaub hinter Gittern enden. Auch falsches Überholen in Estland wird teuer, da das Bußgeld bis zu 400 Euro beträgt. Auch wenn der Griff in die Geldbörse zu einer Schmälerung der Urlaubskasse führt, sollte der Verkehrssünder direkt bezahlen und sich so vor späteren Problemen schützen.

Umsichtig fahren und die Verkehrsregeln einhalten

Die beste Prävention gegen ausländische Bußgeldbescheide ist die Kenntnis über die Besonderheiten und Regelungen im Urlaubsland. Dazu gehört auch, dass man sich vor Reiseantritt über den Umgang mit Verkehrssündern informiert und die Höhe der Strafen näher betrachtet. Sollte sich ein Bußgeld nicht vermeiden lassen, empfiehlt sich die Barzahlung vor Ort. Auch wenn in Deutschland kaum vollstreckt wird, kann die Forderung im nächsten Urlaub für neue Probleme sorgen.

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Kommentare

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Ein Kommentar zu “Verkehrsünden im Ausland – Was ist zu beachten?”

  1. Lara sagt:

    Da kann ein Urlaub richtig teuer werden. Wenn man sich vor Reiseantritt ordentlich informiert, ist das schon die halbe Miete. Ist doch eigentlich bei allen Dingen so im Leben. 😉

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