Ein Vermieter darf eine Mietkaution, die er von einem Mieter erhalten hat, ausschließlich für solche Forderungen verwenden, die aus dem konkreten Mietverhältnis selbst entstanden sind. Das stellte der Bundesgerichtshof zugunsten eines Mieters klar,
Ein Vermieter darf eine Mietkaution, die er von einem Mieter erhalten hat, ausschließlich für solche Forderungen verwenden, die aus dem konkreten Mietverhältnis selbst entstanden sind. Das stellte der Bundesgerichtshof zugunsten eines Mieters klar,