Für alle Fälle vorgesorgt: Die Kosten für eine sichere Vorsorge

Gedanken an den eigenen Tod zu machen, ist unpopulär. Trotzdem ist es wichtig zu wissen, wie man seine Angehörigen im Fall des Falles absichert. In dem Artikel geben wir Tipps, über was man nachdenken sollte.

Ein gesunder Mensch regelt sein Leben ganz nach seinen Wünschen. Er isst und trinkt was er möchte, gibt sein Geld aus wie er es wünscht und sucht sich seinen Wohnort selbst aus. Was wie selbstverständlich klingt, ist tatsächlich nur für gesunde Menschen Normalität.

Ein plötzlicher Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder eine schwere Krankheit können schlagartig die Selbstbestimmung eines Menschen beeinträchtigen. Was passiert mit abgeschlossenen Versicherungen und Geldanlagen für die Altersvorsorge, wenn ein Mensch elementare Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann? Damit auch in solchen Fällen die eigenen Wünsche Berücksichtigung finden, ist Vorsorge wichtig.

Finanzielle Absicherung

Das Leben ist endlich. Der Gedanke an den eigenen Tod wird häufig beiseitegeschoben. Jedem Menschen sollte daran gelegen sein, die eigenen Vorstellungen der Bestattung noch zu Lebzeiten zu regeln. Die Organisation einer Beerdigung und die finanziellen Kosten belasten die Hinterbliebenen in der akuten Trauerfeier enorm. Wer mit einer Bestattungsvorsorge die Dinge zu Lebzeiten selbst in die Hand nimmt, entlasteten seine Hinterbliebenen.

Die Kosten für eine Beisetzung fallen bundesweit ganz unterschiedlich aus. So ist eine Beerdigung in München teuer als in den meisten ostdeutschen Bundesländern. Die Gebühren tragen zu mehr als einem Drittel zu den Gesamtkosten einer Beerdigung bei, die durchschnittlich 7.000 Euro kostet. Finanzielle Absicherung bietet eine Bestattungsvorsorge, die mit einem Bestattungsinstitut zu Lebzeiten abgeschlossen wird. Im Falle des Todes regelt das Institut alle bürokratischen Aufgaben und setzt die Beerdigung wie vom Verstorbenen gewünscht um.

Vorsorge vor dem Tod

Wer entscheidet über ärztliche und medizinische Maßnahmen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Im Zweifel ist es der Rettungsmediziner, den man nie zuvor gesehen hat. Die eigenen Vorstellungen und Wünsche über ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen in bestimmten Situationen werden in einer Patientenverfügung definiert. Teil der Verfügung sind alle Wünsche bezüglich lebensverlängernde Maßnahmen, künstlicher Ernährung oder Wiederbelebung.

Ist die eigene Entscheidungsfindung eingeschränkt, können anvertraute Personen mit einer Vorsorgevollmacht im eigenen Sinne entscheiden. Mit der Vollmacht werden eine oder mehrere Vertrauenspersonen mit dem Recht ausgestattet, Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidungen können rechtliche, behördliche oder finanzielle Fragen ebenso betreffen wie Entscheidungen in Gesundheitsfragen oder des Wohnortes.

Kosten für die Dokumente

Viele Menschen setzen eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht mit der Unterstützung eines Notars fest. Die Gebühren für einen Notar sind bundesweit festgesetzt. Rechtlich vorgeschrieben ist die notarielle Beglaubigung nicht. Vor dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob unter der Vorsorgevollmacht der Stempel eines Notars ist.

Vorlagen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht sind im Internet erhältlich, meist kostenlos zum Download. Das ausgewählte Formular sollte nicht zu allgemein formuliert sein. Wer sichergehen möchte, nutzt die vorgefertigten Formulare der Stiftung Warentest. Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest ist ein Wegweiser durch die Vorsorge-Dokumente.

Wirksamkeit der Dokumente

Ideal abgesichert für den Notfall sind Menschen, die beide Dokumente ausgefüllt zur Hand haben. Die Formulare sind an einem zentralen Ort aufzubewahren, der vertrauten Personen bekannt ist. Nur so sind sie schnell griffbereit.

Verfügung und Vollmacht können jederzeit widerrufen oder verändert werden. Hilfestellung beim Ausfüllen bietet die Deutsche Stiftung für Patientenschutz. Der Service ist für Privatpersonen kostenlos. Für die Beratung bei einem Notar oder Rechtsanwalt fallen hingegen Kosten nach der aktuellen Gebührenordnung an, die vermeidbar sind.

Bild von carolynabooth auf Pixabay

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