Durch die Einkommenssteuererklärung hat der Steuerzahler die Möglichkeit, eine während des laufenden Jahres eventuell zuviel entrichtete Steuer erstattet zu bekommen. Eine wichtige Rolle für den Arbeitnehmer spielen dabei die Werbungskosten. Werbungskosten entstehen im Rahmen der beruflichen Ausübung. Aus Vereinfachungsgründen hat der Fiskus die Werbungskostenpauschale ab dem Jahr 2011 von 920,– auf 1.000,– Euro angehoben.