Tagesgeldkonten für Kinder: Auch große Träume fangen oft klein an

Der Führerschein, ein kleines Auto, eine große Reise – auch die Kleinsten haben irgendwann große Träume. Früher gab´s das klassische Sparbuch für den Nachwuchs, um für spätere Zeiten, erste Anschaffungen oder die Ausbildung zu sparen. Aber deren Verzinsung ist nicht mehr zeitgemäß oder attraktiv und reicht kaum für den Inflationsausgleich. Zumal sich heutzutage weitaus mehr Möglichkeiten bieten, für die Kinder oder die Enkel vorzusorgen. Immer höher im Kurs stehen daher Tagesgeldkonten für Minderjährige. Bei diesen Konten werden keine Gebühren erhoben, das Geld ist jederzeit verfügbar sowie sicher angelegt. Dazu kommt, dass man meist beliebig einzahlen kann. Denn sowohl von der Höhe wie von der Häufigkeit gelten keine Begrenzungen.

Steuervorteile gezielt nutzen

Minderjährige dürfen eigenständig kein Tagesgeld anlegen. Soll ein Tagesgeldkonto für Minderjährige eröffnet werden, ist eine Legitimation der Eltern und des Kindes (z.B. in Form einer Geburtsurkunde) erforderlich.

Tagesgeldkonten auf den Namen des Kindes werden oft auch von den Eltern genutzt. Denn dank des zusätzlichen Sparerfreibetrages für den Nachwuchs (derzeit in Höhe von 801 Euro jährlich) kann so Abgeltungssteuer gespart werden. Das ist auch vollkommen legitim, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Bis zur Volljährigkeit des Kindes sind die Erziehungsberechtigten ohnehin uneingeschränkt verfügungsberechtigt. Anders sieht das schon bei anderen Verwandten oder beispielsweise Paten aus. Hier muss bei Zuwendungen eine entsprechende vertragliche Regelung zugunsten Dritter aufgesetzt und normalerweise das Kind als Begünstigter eingesetzt werden.

Jedes Kind verfügt über einen steuerlichen Freibetrag hinsichtlich etwaiger Einkünfte. Dazu zählen auch Dividenden oder Zinsen. Aktuell liegt dieser Freibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichern soll, bei 8.004 Euro pro Jahr. Addiert man noch den Sparerpauschbetrag und die Sonderausgabenpauschale dazu, verfügt jedes Kind über einen steuerfreien Einkommensrahmen von insgesamt 8.841 Euro jährlich. Erst wenn dieser aufgebraucht ist, wären entsprechende Steuerzahlungen fällig.

Vorsicht vor zu hohen Einkünften

Doch, Vorsicht, wenn zu hohe Einkünfte durch das Tagesgeldkonto erzielt werden! Denn nicht nur der Fiskus schaut auf die Einkünfte, sondern auch die gesetzlichen Krankenkassen. Eine kostenlose Mitversicherung des Kindes erfolgt nur dann, wenn dessen Monatseinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Wenn ein entsprechend mitversichertes Familienmitglied über regelmäßige monatliche Einkünfte von mehr als 450 Euro verfügt, entfällt dieser beitragsfreie Versicherungsschutz. Bis 2011 hat auch noch der Gesetzgeber beim Kindergeld auf die Höhe der EInkünfte des Kindes geschaut. Dies ist aber seit 2012 weggefallen. Seit 2012 erfolgt keine Einkommensprüfung beim Kindergeld mehr.

Kinder, wie die Zeit vergeht

Dieser geflügelter Ausspruch hat es in punkto Langfristigkeit von Sparanlagen in sich. Denn die Zeit ist als Sparfaktor von ganz besonderer Bedeutung und deshalb empfiehlt es sich uneingeschränkt, frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen. Das kann sich selbst bei kleineren Beträgen spürbar auszahlen. Denn dank Zins und Zinseszins können bei einem langen Anlagehorizont eben auch kleinere Vermögen groß rauskommen. Das gilt umso mehr in Niedrigzinsphasen. Zudem ist die Höhe der Zinsen beim Tagesgeldkonto in der Regel flexibel. Steigt also das allgemeine Zinsniveau wieder an, dürfte davon auch das Anlagekonto mit dem Tagesgeld profitieren. Das gilt allerdings auch umgekehrt bei sinkenden Zinssätzen. Ganz wichtig, auch wenn das Tagesgeldkonto für die Kleinen angelegt wird, sollten doch dieselben Zinssätze gelten wie für die Großen – dies ist nicht bei allen Anbietern selbstverständlich.

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