ING-DiBa übernimmt Haftung bei Online-Betrug

In der heutigen Zeit häufen sich Meldungen über Betrugsversuche und Phishing–Angriffe. Für Nutzer von Online-Banking, besteht immer die Gefahr, Opfer eines Betruges zu werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen lauten gemäß § 675 v BGB, dass der Kunde in einem Schadensfall zuerst zu einer unmittelbaren Sperranzeige verpflichtet ist und mit einer verschuldensunabhängigen Haftung einen Betrag in Höhe von bis zu 150 € selbst tragen muss. Außerdem kann eine Gesamthaftung für den vorgefallenen Schaden auf Seiten des Kunden auftreten, wenn er durch eine schuldhafte Pflichtverletzung der nicht ordnungsgemäßen Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung seiner Zugangsdaten und TANs nachgekommen ist.

In diesem Bereich will die ING-DiBa ihren Kunden entgegenkommen und neue Maßstäbe setzen, was Kundenfreundlichkeit anbelangt. Am 12.08.2011 kündigte die Direktbank an, dass sie im Rahmen des „ING-DiBa Versprechens“, ihre Kunden, bei einem Missbrauch von Zugangsdaten durch Dritte im Bereich des Internetbanking, von der gesetzlichen Haftung freistellen will.

Für eine solche Schadensfreistellung müssen lediglich ein paar geringe Voraussetzungen von Seiten der Kundschaft geleistet werden. Zum einem muss der Kunde bei Eintritt eines solchen Vorfalls, zum Beispiel eines Phishing-Angriffs, als erstes die Bank unverzüglich darüber informieren. Zum anderen ist eine Betrugsanzeige bei der Polizei zu erstatten. Als letzte Voraussetzung muss von vornherein sichergestellt sein, dass die für die Transaktionen notwendigen Transaktionsnummern (iTAN oder mTAN) niemals auf demselben Computer oder Smartphone gespeichert sind, von dem aus der Kunde sein Online-Banking betreibt. Sind diese Maßnahmen erfüllt, übernimmt die ING-DiBa die volle Haftung für den aufgetretenen Schaden und stellt somit ihre Kunden weitaus besser, als die gesetzlichen Bestimmungen es tun würden.

Zusätzliche Sicherheit durch mTAN-Verfahren
Zusätzlich zu der Schadensfreistellung bietet die ING-DiBa ihren Kunden an, anstelle des iTAN-Verfahrens das mTAN-Verfahren für Online-Transaktionen zu nutzen. Bei dem sogenannten „mobile TAN“ -Verfahren (mTAN) erhält der Bankkunde seine Transaktionsnummer kostenfrei per SMS auf sein Handy geschickt.

Update 29.04.2012: Aktuelles BGH-Urteil zum Online-Banking