Vermögenswirksame Leistungen in ETF-Sparpläne anlegen

Viele Arbeitnehmer in Deutschland haben zusätzlich zu ihrem Gehalt Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL).  Dabei handelt es sich um einen Sparvertrag, der für eine Zeit von 6 Jahren geschlossen wird. Vom Arbeitgeber gibt es bis zu 40 Euro im Monat, also 400 € im Jahr. Wer in bestimmte Einkommensgrenzen fällt, der kann sich zusätzlich dazu vom Staat noch eine Arbeitnehmersparzulage sichern. Hier sind maximal 80 Euro pro Jahr an staatlicher Förderung möglich. Alles in allem also bis zu 480 Euro pro Jahr, die man sich nicht entgehen lassen sollte. Deshalb empfiehlt es sich, den Arbeitgeber zu fragen, ob und in welcher Höhe der Zuschuss gewährt wird.

Die vermögenswirksamen Leistungen können angelegt werden, als

  • Banksparplan
  • Bausparvertrag
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Aktienfondssparplan
  • Tilgung eines Bausparvertrags

Aus Anlegersicht besonders spannend sind VL-Sparpläne für börsengehandelte Indexfonds (ETF). Diese relativ neue Form der Sparplananlage bietet einige Vorteile.  ETFs (Exchange Traded Funds) sind Indexfonds, die einen Index, wie den z.B. den DAX, 1:1 abbilden. Vorteil einer Anlage in ETFs ist, dass die Ausgabeaufschläge i.d.R. niedriger als bei den klassischen Investmentfonds sind und nur eine sehr niedrige oder gar keine Managementgebühr erhoben wird.

Auch wenn eine Vermögensanlage in Aktien für Anfänger vielleicht noch etwas risikoreich erscheint,  so lässt sich darüber in den 6 Jahren Laufzeit eine sehr viel höhere Rendite erzielen, als bei einem klassichen Banksparplan oder einem Bausparvertrag. Sollte der Börsenkurs des ETF tatsächlich nach den 6 Jahren + 1 Jahr Ruhezeit niedriger als erwartet sein, dann lässt man die Anteile einfach weiter liegen. Die nächste Aktien-Hausse kommt bestimmt! Schon André Kostolany hat bekanntlich gesagt, Aktien kaufen und unters Kopfkissen legen.