In den letzten Monaten gab es immer wieder Meldungen in der Presse, dass jemand über Facebook Freunde zu einer Party einlud und teilweise Hunderte oder Tausende wildfremde Menschen daran teilnehmen wollten. Polizei musste eingesetzt werden, es gab sogar Diskussionen über gesetzliche Verbote. Die Einladenden hatten es versäumt, in ihrem Profil auf der Webseite entsprechende Einstellungen zur Privatsphäre vorzunehmen.
Ein ähnlicher Fehler hat nun einem Auszubildenden in Bochum den Job gekostet. Er hatte sich auf seiner Facebook-Seite abfällig über seinen Arbeitgeber geäußert und ihn als „Menschenschinder“ und „Ausbeuter“ bezeichnet. Die Leitung des IT-Unternehmens erfuhr davon und und sprach eine Kündigung gegen den jungen Mann aus.
In einer ersten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bochum bekam der Auszubildende, der sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berief, noch Recht, u.a. mit der Begründung, der Arbeitgeber hätte zuerst Mittel wie eine Abmahnung anwenden müssen. Das Landesarbeitsgericht Hamm kassierte dieses Urteil in zweiter Instanz. Der zuständige Richter wertete die Aussagen als klare Beleidigungen und erklärte die Kündigung für rechtmäßig.
Der Vorgang scheint kein Einzelfall zu sein. Allerdings einigen sich in Deutschland die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer noch außerhalb des Gerichtssaals, anders als z.B. in den USA. So war es auch bei einer Friseur-Auszubildenden aus dem Raum Düsseldorf. Sie hatte sich krank schreiben lassen und dann während ihrer Abwesenheit Fotos von einem Disco-Besuch und von einem Urlaub auf Mallorca auf Facebook hochgeladen. Vor dem Arbeitsgericht kam es zu einer Güteverhandlung, so dass der Fall nicht richterlich entschieden wurde.
Social-Media-Experten und Rechtsanwälte warnen immer wieder vor einem sorglosen Umgang mit Plattformen wie Facebook. Vor allem Einträge, die direkt vom Arbeitsplatz aus vorgenommen werden, können für die betreffenden Personen gefährlich werden. Da werden mit spontan aufgenommenen Fotos oder Aussagen wie „unser bester Kunde“ ganz schnell mal Betriebsgeheimnisse verraten, die den Arbeitnehmer in Schwierigkeiten bringen können – bis hin zum Jobverlust.
Bildquelle: Flickr by Medienfilter.de
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